Das Inkrafttreten eines Gesetzes darf nur unter besonderen Umständen von dem Eintritt
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Europa aus des Sichts des Rechts
Akutelle Rechtsnachrichten und Hintergrundberichte insb. aus der Europäischen Union
Bei der Entscheidung unionsrechtlich vollständig determinierter Rechtsfragen kommen die Grundrechte des Grundgesetzes nicht als unmittelbarer Prüfungsmaßstab zur Anwendung. Maßgeblich sind grundsätzlich die Unionsgrundrechte. Bei der Auslegung der Grundrechte der Charta der Europäischen Union sind sowohl die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konkretisierten Konventionsrechte als auch die von den Verfassungs- und
LesenDas Inkrafttreten eines Gesetzes darf nur unter besonderen Umständen von dem Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden. Diese muss so klar formuliert sein, dass über deren Bedeutung keine Unsicherheit besteht; für alle muss über den Zeitpunkt der Normverbindlichkeit Klarheit herrschen. Die Bestimmung des Tags des Inkrafttretens darf nicht delegiert werden;
LesenDas Bundesverfassungsgerichthat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Beschwerdeführer dagegen wandten, dass es die Bundesregierung in der Katalonienkrise seit Oktober 2017 unterlassen habe, auf eine Beschlussfassung im Europäischen Rat nach Art. 7 Abs. 2 EUV hinzuwirken; die Beschwerdeführer sahen darin eine Verletzung der Integrationsverantwortung der Bundesregierung und ihres grundrechtsgleichen
LesenNach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind,
LesenAuch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte prüft das Bundesverfassungsgericht primär die deutschen Grundrechte. Handelt es sich nicht um die Anwendung von vollständig determiniertem Unionsrecht, steht das Unionsrecht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von vornherein nicht entgegen . Das gilt auch dann, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Unionsgrundrechte für den Einzelfall anwendbar
LesenBei einem Rechtsstreit, dem eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie zugrunde liegt, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuwenden. Soweit die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte. Das
LesenMit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union verringert sich die Zahl der Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichts der Europäischen Union. Dagegen hat der Austritt keine Auswirkung auf die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union. So eine Mitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union,
LesenDer Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das nach Art. 12 Abs. 1 Rom I‑VO bzw. Art. 13 EuInsVO a.F. auf einen Vertrag anzuwendende Recht im Rahmen des Art. 13 EuInsVO aF auch für die Zahlung maßgebend ist, die ein Dritter zur Erfüllung der
LesenDas Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden hat, nichtig. Es bewirkt der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, ist aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Das
LesenDas Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberichtigung zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen
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