Akteneinsicht bei der EU

Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union mit der allgemeinen Vermutung gerechtfertigt werden, dass die Verbreitung dieser Dokumente die Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen würde. Eine solche Vermutung kann sich daraus ergeben, dass mit Ausnahme des für

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Karlsruhe billigt vorläufig den Euro-Rettungsschirm

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des „Euro-Rettungsschirms“ zurückgewiesen. Im Interesse der finanziellen Stabilität der gesamten Eurozone erklärten sich die Staaten der Euro-Gruppe auf Antrag Griechenlands im Mai 2010 bereit, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds erhebliche Finanzhilfen bereitzustellen,

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Karlsruhe hilft Griechenland

Gestern wurde im Eiltempo das Gesetz zur Griechenlandhilfe Euro-Stabilisierung von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und sodann auch direkt vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG)“ ist gestern auch bereits im Bundesgesetzblatt

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Vorlagepflicht beim EuGH

Nach Art. 234 Abs. 3 EGV in Verbindung mit Art. 234 Abs. 1 lit. b EGV sind in den Mitgliedsländern der EU die innerstaatlich letztinstanzlich entscheidenden Gerichte grundsätzlich verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen, wenn Gemeinschaftsrecht auszulegen ist. Die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte der Mitgliedstaaten entfällt jedoch dann,

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Die Vorlagepflicht an den EuGH und der gesetzliche Richter

Das letztinstanzliche Gericht verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, indem es von einem gebotenen Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 234 Abs. 3 EG absieht. Mit dieser Begründung hob jetzt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesarbeitsgericht auf, mit

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Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt mit Sitz in München ist eines von zwei Organen der Europäischen Patentorganisation, die durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gegründet wurde. Die Europäische Patentorganisation hat die Aufgabe, europäische Patente zu erteilen (Art. 4 Abs. 3 Satz 1 EPÜ). Sie genießt im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit Immunität vor den

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Lissabon in Karlsruhe II

Am 30. Juni 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht den Ratifikationsgesetzen zum Lissabon-Vertrag noch die Zustimmung in essentiellen Punkten versagt. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber nachgebessert – doch auch die neuen Begleitgesetze landeten mittels Verfassungsbeschwerde wieder vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch diesmal ohne Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag

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Immunität für Europäische Schulen

Ein die Immunität einer Partei fälschlicherweise verneinendes Zwischenurteil steht der in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen durchzuführenden Prüfung, ob die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist, nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann nicht entgegen, wenn es unangefochten geblieben ist. Als Teil einer internationalen Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit genießt die Europäische Schule

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Durchsetzung von EU-Recht gegenüber den Mitgliedsstaaten

Wie die Europäische Union ihre Entscheidungen auch gegen renitente Mitgliedsstaaten durchsetzen kann, die sich weigern, diese Entscheidungen der EU-Organe umzusetzen, zeigt sich aktuell in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechenland, das sich geweigert hatte, eine Entscheidung der EU-Kommission umzusetzen. Der EuGH verurteilte Griechenland nun „doppelt“ zu einem

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Von Lissabon zum Rubikon

„Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist mit Grundgesetz vereinbar, nur das deutsche Begleitgesetz ist verfassungswidrig, soweit den Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden.“ So oder ähnlich dürften gleich überall die Meldungen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lauten. Ein genauerer Blick zeigt jedoch etwas anderes: Das deutsche Grundgesetz steht einer

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