Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union mit der allgemeinen Vermutung gerechtfertigt werden, dass die Verbreitung dieser Dokumente die Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen würde. Eine solche Vermutung kann sich daraus ergeben, dass mit Ausnahme des für
Lesen








