Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt werden, mit Bin Laden, der Al-Quaida und den Taliban in Verbindung zu stehen, findet nach einem gestern verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine Anwendung auf bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, die an die Ehegatten solcher Personen ausgezahlt werden. Die Verordnung,
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