Die sardische Regionalsteuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von Flugzeugen und Booten, die von Personen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb der Region erhoben wird, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Sie verstößt gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit und stellt eine staatliche Beihilfe dar, entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Mit einem
Lesen








