Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts stehen nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Widerspruch zum europäischen Unionsrecht. Derartige Maßnahmen verstoßen gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit. Am 3. April 2018 trat das neue
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