Ein Gericht eines EU-Mitgliedstaats kann, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften heute entschieden hat, es einer Person nicht verbieten, einen Zivilprozess vor einem Gericht eines anderen Staates der Union einzuleiten, selbst wenn dieser Prozess möglicherweise einer Schiedsvereinbarung zuwiderläuft. Nach dem New Yorker Übereinkommen über die Schiedsgerichtsbarkeit (Abkommen über die Anerkennung
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