Grünbuch Verbraucherschutz

Die Europäische Kommission hat am 8. Februar 2007 das Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ veröffentlicht. Ziel eines „Grünbuches“ ist es, Meinungen zu Sachfragen zu erhalten, die im Rahmen der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in dem jeweiligen Rechtsgebiet, hier im Verbraucherschutz, ausgemacht wurden. Die Kommission hat das Vorhaben

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Rentenbesteuerung in der EU

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt eine nationale Steuervorschrift, die eine Steuererleichterung für Beitragszahlungen an inländische Rentenversicherungsträger vorsieht, gegen Artikel 39, 43 und 49 EG.

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Europäische Privatgesellschaft

Das Europäische Parlament hat gestern den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Änderungsantrag angenommen. Nach der nunmehr angenommenen Fassung bleibt durch die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Europäische Privatgesellschaft die geltende EU-Gesetzgebung, die grenzüberschreitende Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorsieht sowie bestehende Arbeitnehmermitbestimmungsrechte gewährleistet, vollständig erhalten. Die

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EU-Ehegatten

Die Versagung einer Zusammenveranlagung von nicht getrennt lebenden Ehegatten, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wohnen, verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die in Art. 43 des EG-Vertrages garantierte Niederlassungsfreiheit. In dem jetzt vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein österreichisches Ehepaar eine Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26 b des deutschen

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SEED-on-Europa

Die Europäische Kommission hat das Nachschlagen und Kontrollieren von Verbrauchsteuernummern der Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, die zur Erzeugung, Lagerung, Beförderung und/oder zum Empfang verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung berechtigt sind. Dieser Internet-Zugang zu „SEED-on-Europa“ ermöglicht es, die Gültigkeit der Verbrauchsteuernummern der Wirtschaftsteilnehmer sowie die Warenkategorien, für die diese Berechtigungen gelten, zu überprüfen.

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Einheitliches europäisches Vertragsrecht

Ein einheitliches europäisches Vertragsrecht streben derzeit weder die EU-Mitgliedstaaten noch die EU-Kommission an. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Budestag. Angesichts der unterschiedlichen Zivilrechtskulturen in Europa hätten ein solches Vorhaben nach Einschätzung der Regierung zurzeit auch keine Erfolgsaussichten, es sei derzeit auch nicht

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Rom II

Gestern hat das Parlament den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht nur mit zahlreichen Änderungsanträgen gebilligt. So soll die Verordnung unter anderem auch das auf bestimmte gesetzliche Schuldverhältnisse, wie etwa unerlaubte Handlungen, Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung, anwendbare Recht bestimmen.

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Wirtschaftsprüfer aus Drittländern

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über ihre künftige Strategie im Hinblick auf Abschlussprüfungen im Zusammenhang mit Drittländern begonnen. Die Konsultation dient der Einholung von Stellungnahmen zu möglichen Durchführungsmaßnahmen zu Art. 45-47 der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Richtlinie über Abschlussprüfungen (2006/43/EG). Art. 45 und 46 der Richtlinie

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E-Justice in Europa

Die Justizminister der Europäischen Union sind auf ihrem informellen Treffen in Dresden übereingekommen, die gegenseitige grenzüberschreitende Unterstützung der Justiz durch Informations- und Kommunikationstechnologien (E-Justice) weiter auszubauen.

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Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien

Mit dem Jahresanfang 2007 sind Rumänien und Bulgarien Mitglied der Europäischen Union geworden. Trotzdem können die Rumänen und Bulgaren noch nicht die vollständige Freizügigkeit für sich in Anspruch nehmen, wie sie eigentlich als eine der sogenannten „Grundfreiheiten“ für alle Arbeitnehmer innerhalb der EU gilt. Denn Deutschland nimmt, wie einige andere

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