Der Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister ist am 9. Dezember 2005 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit wirksam geworden. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, aus eigener Initiative heraus noch einzurichtende Zentralbehörden eines anderen Mitgliedstaats unverzüglich zu informieren, wenn sie einen Staatsangehörigen dieses anderen
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