Nachdem das Bundesverfassungsgericht das ursprünglich verabschiedete EU-Haftbefehlsgesetz als verfassungswidrig verworfen hat, hat das Bundeskabinett nun einen neuen Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet.
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Europa aus des Sichts des Rechts
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das ursprünglich verabschiedete EU-Haftbefehlsgesetz als verfassungswidrig verworfen hat, hat das Bundeskabinett nun einen neuen Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet.
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Das Bundesjustizministerium hat heute den Entwurf des veränderten EU-Haftbefehlsgesetzes zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt. Mit diesem Gesetz soll der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht umgesetzt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Deutschland wieder vollständig am vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU
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