Altersdiskriminierung von Richtern

Bei der Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter handelt es sich um eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung. die starke Senkung des Eintrittsalters in den Ruhestand um acht Jahre ist keine zur Erreichung des Ziels der Vereinheitlichung des Rentenalters im öffentlichen Dienst erforderliche Maßnahme. So die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem

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