Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch abzufassen sind, verstößt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Im besonderen Kontext eines Vertrags mit grenzüberschreitendem Charakter steht eine solche sprachliche Verpflichtung in keinem angemessenen Verhältnis zu den von Belgien
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