Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Diese Regelung trägt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Als Reaktion
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