Großbritannien kann frei entscheiden, seine der Europäischen Union angezeigte Absicht, die EU zu verlassen, wieder zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme muss allerdings den nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen Großbritanniens entsprechen. Aufgrund einer solchen Rücknahme würde Großbritannien unter unveränderten Bedingungen in der EU bleiben. Am 23. Juni 2016 brachte ein Referendum der britischen Wählerschaft
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