Die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission – und das bedingte Inkrafttreten eines Gesetzes

Das Inkrafttreten eines Gesetzes darf nur unter besonderen Umständen von dem Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden. Diese muss so klar formuliert sein, dass über deren Bedeutung keine Unsicherheit besteht; für alle muss über den Zeitpunkt der Normverbindlichkeit Klarheit herrschen. Die Bestimmung des Tags des Inkrafttretens darf nicht delegiert werden;

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Die Steuerbegünstigung als unzulässige Beihilfe

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob eine grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung des nationalen Rechts gegen das Beihilfeverbot des Unionsrechts verstößt und deshalb angewendet werden darf. Er hat daher dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach

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EU-widrige Beihilfen – der Eröffnungsbeschluss der EU-Kommission und die Rückforderung

Nationale Gerichte sind zwar verpflichtet, die vorläufige Beurteilung in einem Eröffnungsbeschluss der Europäischen Kommission zu berücksichtigen, eine bestimmte Maßnahme stelle eine Beihilfe dar. Eine absolute und unbedingte Verpflichtung, dieser vorläufigen Beurteilung zu folgen, besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aber nicht. Die Fluggesellschaft Air Berlin, macht geltend, die beklagte Hansestadt Lübeck

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Staatliche Schifffahrts-Behilfen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung bestätigt, mit der die Kommission verschiedene Maßnahmen Frankreichs zugunsten von SNCM gebilligt hatte. Die Société Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) ist ein französisches Schifffahrtunternehmen, das regelmäßige Schiffverbindungen vom französischen Festland anbietet.2002 stand dieses Unternehmen zu 20 % im Eigentum der Société

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Deutschlands Nationales Naturerbe als unerlaube staatliche Beihilfe

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die von Deutschland vorgenommene unentgeltliche Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes an Naturschutzorganisationen eine staatliche Beihilfe darstellt. Da diese Organisationen Güter und Dienstleistungen unmittelbar auf Wettbewerbsmärkten anbieten, sind sie nach Ansicht des Unionsgerichts als Unternehmen anzusehen. Die Bundesrepublik

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Akteneinsicht bei der EU

Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union mit der allgemeinen Vermutung gerechtfertigt werden, dass die Verbreitung dieser Dokumente die Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen würde. Eine solche Vermutung kann sich daraus ergeben, dass mit Ausnahme des für

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Durchsetzung von EU-Recht gegenüber den Mitgliedsstaaten

Wie die Europäische Union ihre Entscheidungen auch gegen renitente Mitgliedsstaaten durchsetzen kann, die sich weigern, diese Entscheidungen der EU-Organe umzusetzen, zeigt sich aktuell in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechenland, das sich geweigert hatte, eine Entscheidung der EU-Kommission umzusetzen. Der EuGH verurteilte Griechenland nun „doppelt“ zu einem

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