Die EU Kommission hat eine neue De-Minimis-Regelung beschlossen, die wichtige Veränderungen insbesondere auch für die Mittelstandsförderung in Deutschland beinhaltet: Der Höchstbetrag für beihilfefreie öffentliche Hilfen wird von 100.000 auf 200.000 EUR angehoben. De-Minimis-Beihilfen können mit anderen staatlichen Beihilfen unter Anrechnung auf die Förderhöchstsätze kumuliert werden. Bürgschaften sind bis zur Höhe
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