Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten eine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 226 EGV erhoben, da diese Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission die Richtlinie über die Anerkennung von Hochschuldiplomen 89/48/EWG bezüglich der Notare nicht umgesetzt haben und es weiterhin nur eigenen Staatsangehörigen den Zugang zum Notarberuf gestatteten.
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