Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in Personalausweisen ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union aktuell entschieden hat, mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar.
Diese Verpflichtung ist durch die Ziele gerechtfertigt, die …
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