Gegen die unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahnverkehrs haben Ungarn und Spanien dadurch verstoßen, dass Ungarn den beiden traditionellen Eisenbahnunternehmen MÁV und GySEV – und nicht einer unabhängigen Stelle – die Verwaltung des Verkehrs übertragen hat und die spanischen Rechtsvorschriften, die bei der Zuweisung von Fahrwegkapazitäten im Fall sich
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