Nach den Richtlinien der Europäischen Union ist es nicht ausdrücklich verboten, zu verlangen, dass Kreditinstitute, die ihre Tätigkeit in Spanien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs ausüben, die zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erbetenen Auskünfte unmittelbar an die spanische zentrale Meldestelle übermitteln. Daher steht die Richtlinie grundsätzlich der spanischen
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