Die Auskunftspflicht der in Spanien tätigen Banken

Nach den Richtlinien der Europäischen Union ist es nicht ausdrücklich verboten, zu verlangen, dass Kreditinstitute, die ihre Tätigkeit in Spanien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs ausüben, die zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erbetenen Auskünfte unmittelbar an die spanische zentrale Meldestelle übermitteln. Daher steht die Richtlinie grundsätzlich der spanischen

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Neue EU-Geldwäscherichtlinie

Heute wurde im Amtsblatt der EU die „Richtlinie 2005/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. In dieser neuen Richtlinie, die noch von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, verschärft die EU die bisherigen

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