Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich bei einem Arbeitsverhältnis die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfrist in mehreren Stufen, je länger das Arbeitsverhältnis besteht. So kann nach fünf Jahren besipielsweise nur noch mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, bei einem seit 20 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis verlängert
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