EU-Insolvenzen – und ihre Anerkennung in Deutschland

Mit der Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Inland hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ein Verstoß gegen die inländische öffentliche Ordnung liegt hiernach nicht schon dann vor, wenn das Insolvenzgericht eines EU-Mitgliedstaats einen in seinem Zuständigkeitsbereich allein zur Erlangung der Restschuldbefreiung begründeten Mittelpunkt der hauptsächlichen

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EU-Insolvenzverfahren – und die Insolvenzanfechtung

Ist die Zahlungsklage des Verwalters in einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates (hier: Österreich) gegen einen Insolvenzgläubiger nach deutschem Recht begründet, weil das der nach Eröffnung erfolgten Auszahlung zugrunde liegende Pfändungspfandrecht infolge der Rückschlagsperre gemäß § 88 InsO und die Auszahlung an

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