Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zur (ersten) Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm verkündet und die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgerichthat entschied, dass das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das den Euro-Rettungsschirm betreffende Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) nicht das Wahlrecht aus Art. 38

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