Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Teil der bei ihm anhängigen Verfahren bezüglich der Euro-Krise (Maßnahmen der Europäischen Zentralbank betreffend) bereits im Januar diesen Jahres dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, sind die übrigen Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren, die sich gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus und den Fiskalpakt wenden, heute vom
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