Nach Art 6 Abs. 1 EMRK besteht keine Verpflichtung, für alle Streitigkeiten in Zivilverfahren Prozesskostenhilfe bereitzustellen. So ist es möglich, Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzustellen, vorausgesetzt, das Prozesskostenhilfesystem bietet dem Einzelnen ausreichende Garantien, die ihn vor Willkür schützen. Lehnt ein innerstaatliches Gericht Prozesskostenhilfe ab für eine Klage auf Geldentschädigung wegen
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