Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) – und damit mittelbar gegen den „EU-Wiederaufbaufonds“ („Next Generation EU“, NGEU) – richteten. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 1 und Abs. 2
Lesen