Neue Verfahrensordnung für den Europäischen Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Union bekommt zum 1. November 2012 eine neue, modernisierte Verfahrensordnung. InhaltsübersichtHintergrund der Novelle: Das Verfahrensaufkommen des EuGHAbgekürzte Verfahrenserledigung durch BeschlussMündliche Verhandlungen und schriftliches VerfahrenMindestinhalt für VorabentscheidungsersuchenAnschlussrechtsmittel bei Urteilen des Gerichts Erster InstanzWeitere ÄnderungenInkrafttreten Hintergrund der Novelle: Das Verfahrensaufkommen des EuGH[↑] Seit ihrem ursprünglichen Erlass am 4.

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Vorlagepflicht an den EuGH und das Recht auf den gesetzlichen Richter

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen .

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