Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2016 laufende Programm zum Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) nicht zur Entscheidung angenommen. Das CSPP-Programm Bei dem CSPP-Programm handelt es sich um ein Unterprogramm des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme –
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