Nationale Gerichte sind zwar verpflichtet, die vorläufige Beurteilung in einem Eröffnungsbeschluss der Europäischen Kommission zu berücksichtigen, eine bestimmte Maßnahme stelle eine Beihilfe dar. Eine absolute und unbedingte Verpflichtung, dieser vorläufigen Beurteilung zu folgen, besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aber nicht. Die Fluggesellschaft Air Berlin, macht geltend, die beklagte Hansestadt Lübeck habe
Lesen