In der Beurteilung, die Rekapitalisierung von Société Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) als eine Maßnahme zu billigen, die keine staatliche Beihilfe darstellt, liegt ein offensichtlicher Beurteilungsfehler der Europäischen Kommission. Daher ist die Entscheidung der Euopäischen Kommission nichtig. So hat das Gericht der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall einer Klage auf
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