Das europäische Unionsrecht steht nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach Kreditinstitute, die in Spanien tätig sind, ohne dort ansässig zu sein, den spanischen Behörden unmittelbar die für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung notwendigen Daten übermitteln müssen. In Ermangelung eines wirksamen
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