Das Europäische Parlament hat gestern den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Änderungsantrag angenommen. Nach der nunmehr angenommenen Fassung bleibt durch die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Europäische Privatgesellschaft die geltende EU-Gesetzgebung, die grenzüberschreitende Unterrichtungs‑, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorsieht sowie bestehende Arbeitnehmermitbestimmungsrechte gewährleistet, vollständig erhalten. Die
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