Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das italienische Gesetz über die zivilrechtliche Haftung der Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Die Mitgliedstaaten sind nach dem Unionsrecht zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem Einzelnen durch
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