Besteht kein Zusammenhang zwischen den einem Mitglied des Europäischen Parlaments vorgeworfenen Äußerungen und seinem Amt als europäischer Parlamentarier und schon gar kein unmittelbarer und offensichtlicher Zusammenhang zwischen den streitigen Äußerungen und dem Abgeordnetenamt im Parlament, kann dem Europäischen Parlament kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass es in Anbetracht der Umstände
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