Kindergeldbezug nicht nur in Deutschland

Auch wenn Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und dort Kindergeld beziehen, können sie in Deutschland kindergeldberechtigt sein – bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Dann wird allerdings das deutsche Kindergeld um die ausländischen Leistungen gekürzt. So hat das Finanzgericht Köln in den

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