Am 30. Juni 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht den Ratifikationsgesetzen zum Lissabon-Vertrag noch die Zustimmung in essentiellen Punkten versagt. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber nachgebessert – doch auch die neuen Begleitgesetze landeten mittels Verfassungsbeschwerde wieder vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch diesmal ohne Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag
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