Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Zahlungsbefehls leichter einfordern zu können.
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