Europäischer Zahlungsbefehl

Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Zahlungsbefehls leichter einfordern zu können.

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Europäisches Mahnverfahren

Der europäische Rat der Justizminister hat heute den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen. Hiermit sollen auch Zahlungsansprüche, die aus grenzüberschreitenden Geschäften entstehen, möglichst einfach durchsetzbar sein. Das neue Verfahren wird allerdings nur für grenzüberschreitende Forderungen verpflichtend, während es für die Durchsetzung von

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Europäischer Zahlungsbefehl

Das Europäische Parlament hat am 13. Dezember 2005 den Verordnungsvorschlag zum Europäischen Mahnverfahren verabschiedet. Dieser Verordnungsvorschlag sieht vor, dass durch einen europäischen Zahlungsbefehl unbestrittene Forderungen des Zivil- und Handelsrechts EU-weit vereinfacht beigetrieben werden können.

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