Entschädigung für die Waffen-SS-Massaker in Griechenland

Die Weigerung deutscher Gerichte, Nachkommen der Opfer von Waffen-SS-Massaker in Griechenland eine Entschädigung zuzusprechen, hat jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht Bestand: In einer Zulässigkeitsentscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen die zugrundeliegende Beschwerde für unzulässig. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Der Ausgangssachverhalt Die Beschwerdeführer

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Momentan ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) allein schon durch die Debatte um die nachträgliche Sicherungsverwahrung in aller Munde. Daher ist es an der Zeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einmal näher unter die (Rechts)Lupe zu nehmen: Der Gerichtshof ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet und dort sind auch

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