Schulpflichtiger Sexualkundeunterricht und die Menschenrechtskonvention

Die Verpflichtung zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht aufgrund der Schulpflicht in Deutschland verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in dem Verfahren Dojan und andere gegen Deutschland entschieden, das die zugrundeliegenden Beschwerden unzulässig sind. Das Verfahren betraf die Beschwerden von fünf Ehepaaren über die Weigerung der

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Momentan ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) allein schon durch die Debatte um die nachträgliche Sicherungsverwahrung in aller Munde. Daher ist es an der Zeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einmal näher unter die (Rechts)Lupe zu nehmen: Der Gerichtshof ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet und dort sind auch

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