Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen. Das europäische Unionsrecht untersagt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser

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Persönlichkeitsrecht eines Zeugen – und die PKH-Verweigerung

Nach Art 6 Abs. 1 EMRK besteht keine Verpflichtung, für alle Streitigkeiten in Zivilverfahren Prozesskostenhilfe bereitzustellen. So ist es möglich, Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzustellen, vorausgesetzt, das Pro­zesskostenhilfesystem bietet dem Einzelnen ausreichende Garantien, die ihn vor Willkür schüt­zen. Lehnt ein innerstaatliches Gericht Prozesskostenhilfe ab für eine Klage auf

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Persönlichkeitsschutz und der Zugang zu EU-Dokumenten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane präzisiert: Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten sieht vor, dass die Organe den Zugang zu einem Dokument verweigern, wenn dessen Verbreitung den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen, insbesondere gemäß den Rechtsvorschriften

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