Die Europäische Union darf keine restriktiven Maßnahmen gegen Herrn Kadi erlassen, da keine Beweise für seine Verwicklung in terroristische Handlungen vorliegen. Mit dieser Begründung hat jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsmittel gegen das Urteil „Kadi II“ des Gerichts der Europäischen Union zurück gewiesen. Was war geschehen? Eine Reihe
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