Die Justizminister der Europäischen Union haben sich über den Vorschlag für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Das Internationale Privatrecht bestimmt bei Sachverhalten, die eine Verbindung zu mehreren Rechtsordnungen haben, welche Rechtsordnung im Einzelfall anzuwenden ist. Durch die Rom II-Verordnung soll nunmehr innerhalb der
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