Auch eine letztendlich von dem Unternehmen nicht angenommene staatliche Unterstützungserklärung kann eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen. Mit dieser Begründung hob jetzt der Europäische Gerichtshof ein Urteil des Europäischen Gerichts auf, mit dem dieses die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt hat, der zufolge die Unterstützungserklärungen und der Aktionärsvorschuss des französischen
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