Strafrechtliche Annexkompetenz der EU

Der Europäischen Gemeinschaft kommt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs eine Zuständigkeit für den Erlass strafrechtlicher Maßnahmen zu, wenn dies für die effiziente Durchführung einer Gemeinschaftspolitik erforderlich ist. Art und Maß der anzuwendenden strafrechtlichen Maßnahmen können allerdings weiterhin von den Mitgliedstaaten bestimmt werden.

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Vermögensabschöpfung in der EU

Die Europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten soll künftig leichter möglich sein. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute in Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Einziehungsentscheidungen angenommen. Dieser Rahmenbeschluss baut einige Verfahrenshürden bei der europäischen Zusammenarbeit in strafrechtlichen Fragen ab. Die Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten soll damit künftig

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Strafregister in der EU

Der Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister ist am 9. Dezember 2005 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit wirksam geworden. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, aus eigener Initiative heraus noch einzurichtende Zentralbehörden eines anderen Mitgliedstaats unverzüglich zu informieren, wenn sie einen Staatsangehörigen dieses anderen

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