Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Union, mit der die Kommission eine steuerliche Maßnahme Frankreichs zugunsten von EDF als staatliche Beihilfe qualifiziert hatte, ist zu Recht durch das Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt worden. Dadurch, dass die Kommission der Europäischen Union wegen der steuerlichen Natur der Maßnahme die
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