Europäische Privatgesellschaft

Das Europäische Parlament hat gestern den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Änderungsantrag angenommen. Nach der nunmehr angenommenen Fassung bleibt durch die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Europäische Privatgesellschaft die geltende EU-Gesetzgebung, die grenzüberschreitende Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorsieht sowie bestehende Arbeitnehmermitbestimmungsrechte gewährleistet, vollständig erhalten. Die

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Europäische Privatgesellschaft

Diese Woche hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Berichtsentwurf zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft angenommen. Die EPG soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in Europa eine Unternehmensform anbieten, die ihnen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert. Der Berichtsentwurf sieht vor, dass mit dem Statut eine Europäische Privatgesellschaft als Rechtsform eingeführt wird,

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