Altersdiskriminierung von Richtern

Bei der Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter handelt es sich um eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung. die starke Senkung des Eintrittsalters in den Ruhestand um acht Jahre ist keine zur Erreichung des Ziels der Vereinheitlichung des Rentenalters im öffentlichen Dienst erforderliche Maßnahme. So die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem

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Freizügigkeit für Europas Staatschefs

Es liegt kein Verstoß gegen das Unionsrecht in der Weigerung der Slowakei, den Präsidenten Ungarns in ihr Hoheitsgebiet einreisen zu lassen. Denn der Umstand, dass ein Unionsbürger das Amt eines Staatsoberhaupts bekleidet, kann eine aus dem Völkerrecht folgende Beschränkung des ihm durch das Unionsrecht gewährten Rechts auf Freizügigkeit rechtfertigen. Mit

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