Das Bundesverfassungsgericht und der Grundsatz der Unionstreue

In einem verfassungsgerichtlichen Verfahren der (abstrakten) Normenkontrolle ist die Rüge eines Verstoßes gegen europäisches Unionsrecht unzulässig. Zwar handelt es sich bei Art. 23 Abs. 1 GG um eine Norm des Grundgesetzes, die im Normenkontrollverfahren Prüfungsmaßstab sein kann. Wird jedoch der angenommene Verstoß gegen diese Norm und den aus ihr abzuleitenden

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Das Aufenthaltsrecht eines japanischen Vaters aufgrund seines deutschen Kindes

Zur Aufrechterhaltung der regelmäßigen persönlichen Beziehungen und direkten elterlichen Kontakte kann aus dem Unionsrecht einen sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil ein Aufenthaltsrecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Unionsbürgerkindes folgen, wenn das Kind mit dem anderen Elternteil in Ausübung des Freizügigkeitsrechts in einen anderen Mitgliedstaat verzogen ist. Vorraussetzung für ein solches Aufenthaltsrecht ist allerdings, dass

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Nicht zugelassene ausländische Arzneimittel und das EU-Recht

Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn nach polnischem Recht ausländische Arzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen, die nicht zugelassen aber billiger sind als gleichartige Arzneimittel, die bereits genehmigt sind. Auch durch finanzielle Gründe ist das Inverkehrbringen solcher Arzneimittel nicht gerechtfertigt. So die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem

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Persönliche Haftung eines Richters

Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das italienische Gesetz über die zivilrechtliche Haftung der Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Die Mitgliedstaaten sind nach dem Unionsrecht zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem Einzelnen durch

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Fehlerhafte Umsetzung von EU-Richtlinien und die Bestandskraft von Steuerbescheiden

Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen wird ein Steuerbescheid bestandskräftig, so dass er, abgesehen von im Gesetz eng umrissenen Ausnahmefällen oder einem im Steuerbescheid evtl. enthaltenen Vorbehalt der Nachprüfung, nicht mehr beliebig geändert werden kann. Diese Bestandskraft schützt der Bundesfinanzhof nun auch gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Eine Durchbrechung

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