Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) der Europäischen Zentralbank mangels tauglichem Beschwerdegegenstands nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer wandten sich gegen verschiedene Handlungen und Unterlassungen deutscher Staatsorgane im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen Expanded Asset Purchase Programme (EAPP). Das EAPP
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