Rom II

Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen zählen neben den unerlaubten Handlungen insbesondere die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Künftig sollen damit

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Verkehrsunfälle in der EU

Der Bundesgerichtshof hat dem Euräpischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob es dem Geschädigten eines innerhalb der EU erfolgten Verkehrsunfalles durch die EuGVVO (die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)

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