Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen zählen neben den unerlaubten Handlungen insbesondere die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Künftig sollen damit
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