Keine Einigung zur Reform des europäischen Telekommunikationsrechts

Die Reform des europäischen Telekommunikationsrechts ist heute im Europäischen Parlament zunächst gescheitert. Das Telekompaket geht damit in die Vermittlung. Das Parlament folgte heute zwar weitgehend dem zwischen Parlamentsvertretern und tschechischer Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss. In der Frage der Grundrechte von Internetnutzern votierten die Abgeordneten jedoch gegen die im Vorfeld ausgehandelte Einigung

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Rom I

Der Rat der Justizminister der EU hat den Weg für eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zur Rom I-Verordnung frei gemacht und den vom Europäischen Parlament am 29. November 2007 angenommenen Verordnungstext inhaltlich gebilligt. Die neue Verordnung bestimmt, welches Recht innerhalb der europäischen Union auf internationale Verträge anwendbar ist. Die

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Rom II

Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen zählen neben den unerlaubten Handlungen insbesondere die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Künftig sollen damit

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Rom II

Gestern hat das Parlament den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht nur mit zahlreichen Änderungsanträgen gebilligt. So soll die Verordnung unter anderem auch das auf bestimmte gesetzliche Schuldverhältnisse, wie etwa unerlaubte Handlungen, Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung, anwendbare Recht bestimmen.

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EU-Verschmelzungsrichtlinie

Am 25.11.2005 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht worden. Sie tritt am 15. Dezember 2005 in Kraft. Bei den europäischen Kapitalgesellschaften besteht ein Bedarf an Kooperation und Reorganisation. Im Hinblick auf Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten stoßen sie

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